CDU Bielefeld

Landtagswahl 2017: Q&A Briefwahl

Ab sofort ist die Briefwahl möglich

Am 14. Mai 2017 wählen die Bielefelder einen neuen Landtag NRW und Ihre Landtagskandidaten. Gehen Sie wählen oder wählen Sie von zu Hause aus per Brief. Wählen Sie CDU! Sie sind am 14. Mai im Urlaub? Sie sind nicht zu Hause? Dann wählen Sie einfach per Briefwahl! Dies können Sie ohne Angabe von Gründen beantragen. Wir beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen zur Briefwahl in unserem Q&A Briefwahl.
 
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Wann ist die Landtagswahl?
 
Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen findet am 14. Mai 2017 statt.
 
Wie kann ich daran teilnehmen?
 
Ihre persönliche Wahlbenachrichtigung wird ab dem 20. April verschickt. Mit dieser dürfen sie im angegebenen Wahllokal von 8.00 bis 18:00 Uhr ihre Stimme abgeben.
 
Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten, was kann ich tun?
 
Wenn sie ihre Wahlbenachrichtigung bis 14 Tage vor Wahl nicht erhalten haben, wenden sie sich bitte an die Stadt Bielefeld. Ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums und Ihrer Adresse genügt. Der Antrag wird als E-Mail, Telefax oder per Post angenommen.
 
Was ist die Briefwahl?
 
Briefwahl ist eine Möglichkeit, seine Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltermin abzugeben. Dies kann sinnvoll sein wenn man am Wahltag nicht das Wahllokal aufsuchen kann oder im Urlaub ist.
 
Was brauche ich für die Briefwahl?
 
Zur Teilnahme an der Briefwahl für die Landtagswahl 2017 werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen benötigt. Zur Antragstellung kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindliche Antrag ausgefüllt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit eine formlose Beantragung oder ein Online-Formular auszufüllen. Eine telefonische Beantragung ist durch das Landeswahlgesetz ausgeschlossen.
 
Der ausgefüllte Antrag kann 
• per Post, 
• per Fax (0521 51-5810) 
• oder gescannt als E-Mail (wahlschein@bielefeld.de) 
an das Wahlteam der Stadt Bielefeld gesendet werden.
 
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
 
Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen und den dazugehörigen Briefwahlunterlagen läuft am Freitag, den 12.05.2017, 18:00 Uhr ab. In bestimmten feststehenden Ausnahmefällen (z.B. bei plötzlicher Erkrankung, die eine Wahl im Wahllokal unmöglich macht) können Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahlsonntag - 15:00 Uhr - ausgestellt werden.
 
Wie kann ich per Briefwahl wählen?
 
Nach dem Antrag erhalten Sie die Briefwahlunterlagen zusammen mit einem Merkblatt zur Briefwahl per Post nach Hause. Dann können Sie wählen. Die Rücksendung an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde übernimmt kostenlos die Deutsche Post.
 
Welche Fristen habe ich einzuhalten um eine gültige Stimme abzugeben?
 
Wichtig ist, dass der Wahlbrief bis zum Wahlsonntag, 14.05.2017, 18:00 Uhr wieder beim Wahlteam, Herforder Str. 76, 33602 Bielefeld eingegangen ist, bitte beachten sie die Postlaufzeiten!
Sie können den Wahlbrief auch bis zum 14.05.2017, 18:00 Uhr in die Briefkästen der Bezirksämter Brackwede, Heepen, Jöllenbeck, Senne und Sennestadt, sowie in den Briefkasten des Neuen Rathauses einwerfen. 
Wahlbriefe, die nach dem 14.05.2017, 18:00 Uhr eingehen, werden nicht bei der Auszählung berücksichtigt und haben keinen Einfluss auf das Wahlergebnis.
 
Kann ich auch persönlich vor dem 14. Mai wählen?
 
Ja, das nennt sich dann Briefdirektwahl.
 
Wie kann ich an der Briefdirektwahl teilnehmen?
 
In der Zeit vom 24.04.2017 bis zum 12.05.2017 können Sie die Wahlunterlagen auch persönlich an verschiedenen Stellen beantragen und direkt vor Ort die Briefwahl durchführen. In den Stadtbezirken Mitte, Brackwede, Heepen, Jöllenbeck, Senne und Sennestadt gibt es diese Möglichkeit, sie sind nicht an ihren persönlichen Stadtbezirk gebunden. Bitte bringen Sie in diesem Fall immer Ihren Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mit.
 
Kann ich auch Briefwahlunterlagen für andere Personen beantragen oder abholen?
 
Dies ist nur persönlich möglich. Zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen für andere Personen ist die Vorlage einer –ausdrücklich hierfür ausgestellten- schriftlichen Vollmacht erforderlich. Mit ihr weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, den Antrag zu stellen oder abzuholen, dies gilt auch innerhalb der Familie. Ein Bevollmächtigter darf nicht für mehr als vier Wahlberechtigte Wahlunterlagen entgegen nehmen.
 
Wie viele Stimmen habe ich?
 
Sie haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen sie ihren Direktkandidaten, der für ihren Wahlkreis zuständig ist. Mit der Zweitstimme wählen Sie die Partei.
 
Wen soll ich wählen?
 
Mit beiden Stimmen CDU!
 
Noch weitere Fragen?
 
Sollten Sie noch Fragen haben oder etwas unklar sein, dann schreiben Sie uns per Mail (info@cdu-bi.de), rufen Sie uns an (0521 - 520870) oder besuchen Sie uns bei facebook. Gerne können Sie auch persönlich in der Geschäftsstelle vorbeischauen oder uns auf den Infoständen ansprechen.