CDU Bielefeld

Zuerst integrieren, dann wählen

Kein Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

Der nordrhein-westfälische Landtag beschäftigt sich in dieser und der kommenden Woche mit einer Gesetzesänderung, die Menschen, die nicht aus der EU kommen, das Wahlrecht auf kommunaler Ebene einräumen soll. Durch den Entwurf, der von SPD, Grünen und Piraten eingebracht wurde, soll die Landesverfassung NRW entsprechend abgeändert werden.    
 
„Das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, muss erworben und darf nicht ohne Gegenleistung verliehen werden.“, sagte Vincenzo Copertino, Landtagskandidat der CDU Bielefeld. Artikel 28 Absatz 1 des Grundgesetzes räumt dieses Recht Personen ein, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen.
 
Das Bürgerrecht Deutschlands und der Europäischen Union ist ein großes Privileg. Das setzt voraus, dass Migranten die Landessprache beherrschen und sich mit den Gesetzen und Gebräuchen des Landes vertraut machen.
 
Dazu bietet Deutschland umfassende Integrationsmöglichkeiten. So können sich Migranten bereits ab dem ersten Tag ihrer Ankunft am Gemeinwesen aktiv beteiligen. Integrationsbemühungen werden damit auch durch Dritte aktiv unterstützt und mitgetragen. Ist die Integration erfolgreich verlaufen, so ist jedermann willkommen, sich letztendlich durch die Einbürgerung verstärkt in die Gemeinschaft einzubringen.
 
Durch ein kommunales Wahlrecht geht insbesondere für Ausländer, die nicht aus einem EU-Staat kommen, jeglicher Anreiz verloren, sich einbürgern zu lassen. Diesen Anreiz möchte Vincenzo Copertino aufrechterhalten: „Das Stimm- und Wahlrecht gehört nicht an den Anfang der Integration, sondern muss nach einem Prozess, in dem aufgezeigt werden kann, dass man mit den hiesigen Verhältnissen vertraut ist, mit der Einbürgerung ihren Abschluss finden. Es muss in unser aller Interesse liegen, Zugewanderte als deutsche Staatsangehörige zu gewinnen.“